KANZLEI REINKE - Rechtsanwaltskanzlei
Wilhelm Reinke - Rechtsanwalt

Harkortstraße 24 in 48163 Münster
Fon (+49) 0251 63115 Fax (+49) 0251 63511

Beratungshilfe
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Sofern Sie der Auffassung sein sollten, die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Interessen nicht aufzubringen zu können, ist die Beantragung von Beratungs- bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Erwägung zu ziehen, wobei Ihre Rechtsposition nicht aussichtslos und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig erscheinen dürfen.

Zur Erlangung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe ist die Offenlegung Ihrer Einkommens- und Vermögenverhältnissen unumgänglich. Entsprechende Formulare werden von der Justiz NRW auch als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Diese finden sich u. a. hier:
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